Verteidigung im gerichtlichen Strafverfahren

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Verteidigung im gerichtlichen Strafverfahren 

Nach Eröffnung des Hauptverfahrens wird das Gericht einen Termin zur Hauptverhandlung anberaumen. Eine Hauptverhandlung kann bei schwierigen und komplexen Sachverhalten auch mehrere Tage oder sogar Monate andauern.

Im Rahmen der Hauptverhandlungen werden zunächst die Angaben zur Person des nun Angeklagten festgestellt und die Anklageschrift verlesen. Danach folgt im Rahmen der Beweisaufnahme die Anhörung von Zeugen und Sachverständigen etc. Nach Abschluss der Beweisaufnahme durch den Vorsitzenden Richter folgen die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Der Angeklagte hat danach das sog. „letzte Wort“. Sodann wird sich das Gericht zur Beratung zurückziehen und direkt im Anschluss das Urteil verkünden. Auch in diesem Verfahrensstadium ist grundsätzlich noch eine Verfahrenseinstellung möglich, z. B. wenn die Beweisaufnahme ergeben hat, dass sich die Schuld des Angeklagten als nicht so schwerwiegend herausgestellt hat.

Sollte das Gericht zu einer Verurteilung gelangt sein, so ist damit der Rechtsweg noch nicht erschöpft. Gegen Urteile des Amtsgerichts kann die Berufung oder die Revision (Sprungrevision) eingelegt werden. Bei der Berufung handelt es sich um eine komplette neue Tatsacheninstanz, d. h. der Prozess beginnt praktisch wieder von neuem. Gegen Urteile des Landgerichts ist dagegen ausschließlich die Revision gegeben, in welcher das Urteil lediglich auf Verfahrensfehler oder Fehler in der materiellen Rechtsanwendung überprüft wird.


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