Unfallschaden Verkehrsunfall Verkehrsstrafrecht

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Unfallschaden Verkehrsunfall Verkehrsstrafrecht

Verkehrsunfälle kosten Zeit, Geld und Nerven. Um Sie nach einem Verkehrsunfall zu entlasten und Ihre Rechte effektiv zu schützen, übernehmen wir für Sie die gesamte Unfallschadensregulierung und verschaffen Ihnen den Ihnen zustehenden Schadensersatz. Außerdem verteidigen wir Sie, wenn Ihnen eine Verkehrsstraftat zur Last gelegt wird.

Anwalt Verkehrsrecht Oberhausen – Unfallschaden Verkehrsunfall

Unsere Erfahrung zeigt, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers dem anwaltlich nicht vertretenen Geschädigten nicht immer alles erstattet, was ihm tatsächlich zusteht. Allzu oft weiß der Geschädigte nämlich nicht einmal, welche Ansprüche er tatsächlich erheben kann.
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers wird ihm dies kaum offenbaren, sondern immer die für sie selbst günstigste Abrechnung wählen. Dies ist auch der einzige Grund, warum der gegnerische Haftpflichtversicherer unmittelbar nach dem Unfall auf Sie zukommt. Die schnelle freiwillige Zahlung der Versicherung im Verkehrsunfallrecht ist nicht immer vollständig. Kürzungen sind dabei die Regel, nicht die Ausnahme.

Nun mal ernsthaft: Glauben Sie wirklich, dass Versicherungen bezahltes Personal Tag und Nacht ans Telefon setzen, nur Ihnen zu Liebe und ohne dass sie davon einen Vorteil hätten; dass der Sachverständige, der von der Versicherung beauftragt wird, einen höheren Schaden an Ihrem Fahrzeug feststellt als unbedingt notwendig; dass die Versicherung sich gerne und vor allem schnell von Geld trennt?

Nein! – Die Versicherungen wissen, dass Sie nach dem ersten Schrecken froh und dankbar sind für solche vermeintliche Hilfe. Geschulte Regulierungsspezialisten, die sich häufig als Sachverständige ausgeben, haben gleich Fachwörter und Gerichtsurteile bei der Hand.
Dazu die vermeintlich freundliche Schnelligkeit. Es ist nicht zu erwarten, dass die Versicherung des Gegners unaufgefordert mehr bezahlt, als sie bestenfalls mindestens zahlen muss. Es geht darum, Sie von der Beauftragung des Rechtsanwaltes und des Sachverständigen sowie der Werkstatt Ihres Vertrauens abzuhalten und Sie mit viel Weniger abzuspeisen als Ihnen zusteht.

Allerdings lehne ich es in der Regel ab, wenn der Mandant den Schaden zunächst selbst mit der Versicherung reguliert und sich dann an den Anwalt wendet, weil er nach seiner Meinung ein paar Hundert Euro zu wenig erhalten hat. Sie sollten immer sofort nach dem Unfall den Anwalt beauftragen.

Dies sollten Sie sich nicht gefallen lassen und die Schadensregulierung in kompetente Hände geben:

  • Wir ermitteln den gegnerischen Fahrzeughalter und seine Haftpflichtversicherung
  • Ferner realieren wir den Fahrzeugschaden und weiteren Sachschaden und verschaffen Ihnen den richtigen Schadensersatz.
  • Daüber hinaus realisieren wir Personenschäden und sorgen dafür, dass Schmerzensgeld gezahlt wird.

Nach einem Verkehrsunfall geht es um viele Begriffe, Schadenspositionen und Probleme die wir für Sie im Rahmen der Schadensregulierung transparenter machen:

    • Totalschaden,
    • Reparaturkosten,
    • Wiederbeschaffungswert,
    • Restwert,
    • Wiederbeschaffungsaufwand,
    • Nutzungsausfall,
    • Mietkosten
    • Abschleppkosten,
    • Abzug Neu-für-alt / Wertverbesserung
    • Schmerzensgeld

Wir übernehmen für Sie den gesamten Schriftverkehr mit allen beteiligten Personen, Behörden und Versicherungsgesellschaften und setzen Ihre Ansprüche durch.

Grundsätzlich ist der Verursacher eines Unfalls auch verpflichtet Ihnen die Kosten des Rechtsanwaltes zu erstattet, der für Sie den Schaden reguliert (selbst auch dann, wenn die Schadensfrage vollkommen unkompliziert sein sollte).


 

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