Strafverteidiger Oberhausen Duisburg
Verteidigungen Strafsachen Oberhausen – Rechtsanwalt Strafrecht Oberhausen – Anwalt Strafrecht Oberhausen
Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter erhalten? Fordert die Polizei Sie auf, sich schriftlich zu einem Tatvorwurf zu äußern? Oder hat Ihnen das Gericht eine Anklageschrift geschickt?
Der scheinbar harmlose Begriff „allgemeines Strafrecht“ darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine Verurteilung weitreichende und einschneidende Folgen in Form von Geldstrafe, Bewährungsstrafe oder gar Haftstrafe haben kann. Eine Ladung zur polizeilichen Vernehmung sollte deswegen ernst genommen werden.
Ihr Strafverteidiger für Oberhausen kann möglicherweise Schlimmeres abwenden. Unter Umständen kann er die Einstellung des Verfahrens oder die Beendigung des Strafverfahrens durch den Erlass eines Strafbefehls für Sie erreichen. Die belastende öffentliche Hauptverhandlung vor Gericht kann Ihnen so erspart bleiben.
Deswegen lohnt sich frühzeitig, einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht mit Ihrer Verteidigung zu betrauen. Der Strafverteidiger nimmt für Sie schon im Ermittlungsverfahren Akteneinsicht in die Ermittlungsakte und kann dann mit Ihnen gemeinsam die beste Strategie für Ihre Strafverteidigung festlegen.
Verteidigungen Strafsachen Oberhausen: Langjährige und regelmäßige Verteidigungen in nachfolgenden Strafsachen :
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- ALLGEMEINES STRAFRECHT (bei Diebstahl, Wohnungseinbruchsdiebstahl, Bandendiebstahl, Betrug, Urkundenfälschung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Raub, Erpressung usw.),
- GEWALTDELIKTE Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung),
- INTERNETSTRAFRECHT (z. B. bei Verbreitung, Erwerb, Besitz v. Kinderpornografie, Warenbetrug und Warenkreditbetrug),
- VERKEHRSSTRAFRECHT (Trunkenheit im Verkehr, Nötigung, fahrlässiger Körperverletzung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Fahren ohne Fahrerlaubnis),
- SEXUALSTRAFRECHT (z. B. bei sexuellem Missbrauch von Kindern, Besitz und Verbreitung kinderpornographischer Schriften, Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung),
- INSOLVENZSTRAFRECHT (z. B. bei Insolvenzverschleppung, Betrug, Untreue, Nichtabführen von Sozialabgaben)
- JUGENDSTRAFRECHT