Anwalt Oberhausen FAQ Scheidungsfolgenvereinbarung

 

Anwalt Familienrecht Oberhausen

Anwalt Oberhausen FAQ Scheidungsfolgenvereinbarung


Häufige Fragen zur Scheidungsfolgen- und einer Trennungsvereinbarung

Um einen „Rosenkrieg“ im Rahmen einer Scheidung zu vermeiden, bedarf es einer frühzeitigen Regelung der finanziellen und rechtlichen Folgen der Trennung und Scheidung. Sie werden schnell merken, dass die zu regelnden Dinge komplex sind und schwierig werden können, wenn die Ehepartner ihre eigenen Wege nach der Trennung dann gehen. Und was zunächst einvernehmlich erschien, kann sich später auch als Trugschluss herausstellen.


Anwalt Oberhausen FAQ SCHEIDUNGSFOLGENVEREINBARUNG


Ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung immer sinnvoll, auch wenn die Scheidung einvernehmlich ist?

Sicher ist es möglich, im Falle der einvernehmlichen Scheidung die Scheidung zu beantragen und dann einfach abzuwarten, wie sich die Dinge entwickeln. Zu empfehlen ist dieses Vorgehen jedoch insofern nicht, da im Verfahren auftretende Scheidungsfolgen zu Streitsachen werden können, wenn sie nicht zuvor geregelt wurden. Dies führt zu unnötig langen Verfahren. Wird nämlich von Ihnen oder Ihrem Ehegatten die Scheidung mit Regelung der Scheidungsfolgen beantragt, so ist das Familiengericht gezwungen, die Scheidung nur gemeinsam mit der Scheidungsfolgenvereinbarung auszusprechen. Man spricht hier vom sog. „Scheidungsverbund“. Zudem spielt die emotionale Ebene einer Scheidung eine nicht unwesentliche Rolle. So können Sie zwar bereits mit der Trennung beim Familiengericht z.B. die Zuweisung der ehelichen Wohnung, das alleinige Sorgerecht etc. beantragen, doch ist es sinnvoller im Vorhinein mit dem Ehepartner einvernehmlich die Folgen von Trennung und Scheidung zu besprechen, um Streit zu vermeiden. Die Scheidungsfolgenvereinbarung, Trennungsvereinbarung oder Scheidungsvereinbarung liefert hierfür das geeignete Mittel, um Streit und Kosten zu minimieren.

Was versteht man unter Scheidungsfolgen?

Schon mit Beginn der Trennungszeit, jedoch spätestens mit der Scheidung, müssen die Ehepartner regeln, wie mit gemeinsamen Anschaffungen, dem Hausrat, der Wohnung oder Verbindlichkeiten gegenüber der Bank umgegangen werden soll. Hat die Ehe Kinder hervorgebracht, so muss die Frage geklärt werden, wer die Kinder betreut und versorgt. Diese Angelegenheiten sind Folgen der Trennung bzw. Scheidung und werden folglich als Scheidungsfolgesachen oder Scheidungsfolgen bezeichnet. Sie können im Vorfeld der Scheidung einvernehmlich geregelt werden. Kommt es jedoch hier zu keiner Einigung muss das Familiengericht auf Antrag eines Ehegatten eine verbindliche Regelung treffen.

Was versteht man unter einer Scheidungsfolgen- und einer Trennungsvereinbarung?

Die Scheidungsvereinbarung oder Scheidungsfolgenvereinbarung hat ebenso wie die Trennungsvereinbarung das Ziel zur Folge, eine einvernehmliche Lösung über bestimmte Fragen zu erlangen und so eine Entscheidung des Familiengerichts zu umgehen. Sowohl die Trennungs- als auch die Scheidungsfolgenvereinbarung regeln gleiche Angelegenheiten, jedoch kann in der Scheidungsfolgenvereinbarung zudem die Frage des nachehelichen Unterhalts sowie die Vereinbarung über den Versorgungsausgleich aufgenommen werden. Eine Vereinbarung ist auch dann sinnvoll, wenn nur Ihr Ehepartner die Scheidung eingereicht hat, da sie Streit und böse Überraschungen vermeiden kann. Unter einer Trennungsvereinbarung versteht man die Vereinbarung der Ehepartner untereinander für die Zeit der Trennung. Schließlich muss ein Ehepaar sich nicht zwangsläufig nach dem Trennungsjahr scheiden lassen. Um daher einvernehmlich Dinge wie den Trennungsunterhalt oder das Sorge- und Umgangsrecht während der Trennungszeit zu klären, wird eine Trennungsvereinbarung geschlossen.

Welche Form muss eine Scheidungsfolgen- oder Trennungsvereinbarung haben?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Scheidungsfolgen mündlich zu vereinbaren. Das Problem hierbei liegt, wie in allen mündlichen Absprachen, darin, dass alles, was mündlich vereinbart ist, rechtlich nicht durchsetzbar ist, sollte ein Ehegatte die mündliche Absprache im Nachhinein nicht mehr anerkennen. So müssten Sie, wenn Sie die Regelung durchsetzen wollen, diese vor Gericht beantragen und einklagen. Die Niederschrift der Scheidungsfolgenvereinbarung ist daher sinnvoll. Der Gesetzgeber sieht vor, dass bestimmte Scheidungsfolgen formgerecht aufgeschrieben werden müssen. Das bedeutet, dass einige der Vereinbarungen notariell beurkundet werden müssen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, in den Fällen, in denen das Gesetz eine notarielle Beurkundung vorsieht, die Scheidungsvereinbarung vor dem Familiengericht als gerichtlichen Vergleich protokollieren zu lassen.

Auf jeden Fall ist die Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung immer dann anzuraten, wenn die Ehepartner sich zumindest über die Folgen einer Trennung/Scheidung noch grundsätzlich einvernehmlich verständigen können. Die Kosten einer Scheidungsfolgenvereinbarung sind dabei erheblich geringer, als die Kosten, welche bei einem streitigen Familienrechtsverfahren aufgewendet werden müssten.


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