Anwalt Familienrecht Scheidung Oberhausen

Anwalt für Familienrecht Scheidung Oberhausen Duisburg


Familienrecht und Scheidung hat in der Anwaltskanzlei Duic eine lange Tradition. Erfahrungen aus 26 Jahren im Familienrecht, Scheidung, Unterhalt sind Grundlage meines Selbstverständnisses als anwaltlicher Vertreter im Sinne einer konsequenten Interessenvertretung des Mandanten. Das Familienrecht spielt in fast allen Lebenslagen eine Rolle und ist nicht selten von entscheidender Bedeutung für das weitere Leben und die eigene wirtschaftliche Existenz.


Der Anwalt Familienrecht Scheidung Oberhausen berät und vertritt Sie wie zum Beispiel bei:

  • Ehescheidung und Trennung
  • Trennungs- und Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt für minderjährige und volljährige Kinder
  • Sorgerecht und Umgangsrecht für minderjährige Kinder
  • Zugewinnausgleich zwischen Eheleuten
  • Versorgungsausgleich zwischen Eheleuten
  • Abfassung von Eheverträgen und insbesondere bei Scheidungsfolgenvergleichen

Sie sollten so früh wie möglich beim Anwalt Scheidung Oberhausen anwaltlichen Rat einholen.

Unüberlegte Versprechungen, voreilig – schlimmstenfalls ohne Konsultation eines Anwalts unterschriebene (notarielle) – Vereinbarungen oder gar versäumte Fristen, können später regelmäßig kaum oder nur schwer rückgängig gemacht werden.

Scheidungsanwalt Oberhausen – Scheidungsanwalt Duisburg


In einem ersten Beratungstermin erhalten Sie eine individuelle fachliche Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation und einen genauen Überblick, was durch eine Trennung und den Beginn eines Scheidungsverfahrens auf Sie zukommt. Ich berate Sie ausführlich und verständlich.


Uns finden Sie auch auf Scheidung.org.

Informationen zum Familienrecht und Scheidung finden Sie auch auf unserer Seite www.ehecheidung-oberhausen.de

Selbstverständlich sind uns auch Beratungshilfe- und Prozesskostenhilfe-Mandate willkommen.

Be­ra­tungs­hilfe und Verfahrens-/Prozesskostenhilfe

So­fern Sie aus wirt­schaft­li­chen Grün­den nicht in der Lage sind, die an­fal­lende Rechts­an­walts­ver­gü­tung selbst zu tra­gen, be­steht die Mög­lich­keit, Be­ra­tungs­hilfe für das Erst­be­ra­tungs­ge­spräch und die au­ßer­ge­richt­li­che Tä­tig­keit so­wie Verfahrens- oder Pro­zess­kos­ten­hilfe für ge­richt­li­che Ver­fah­ren zu be­an­tra­gen, so­fern die Rechts­ver­fol­gung Aus­sicht auf Er­folg hat. Verfahrens- und Pro­zess­kos­ten­hilfe kann vom Ge­richt ra­ten­frei oder mit ei­ner zu zah­len­den Rate, die sich an Ih­ren wirt­schaft­li­chen Mög­lich­kei­ten ori­en­tiert, fest­ge­setzt wer­den.

Bei Prozesskostenhilfe bzw.Verfahrenskostenhilfe bringen Sie bitte unbedingt das Formular zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ausgefüllt und mit Belegen versehen zum Termin mit. Ein Formular hierfür können Sie sich unter www.justiz.nrw/BS/formulare/prozesskostenhilfe/index.php herunterladen.

Bei Beratungshilfe holen Sie sich bitte unbedingt vor Wahrnehmung des Besprechungstermins einen sog. Berechtigungsschein beim zuständigen Amtsgericht.


Eine rechtzeitige Beratung kann dabei helfen, Fehler zu vermeiden, viel Geld und Nerven zu sparen! 

TERMIN OBERHAUSEN TERMIN DUISBURG


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