Kanzlei Duic Oberhausen
RECHTSANWALT STRAFRECHT OBERHAUSEN DUISBURG – RECHTSANWALT SCHEIDUNG OBERHAUSEN DUISBURG

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Erstberatung zum Festpreis

Häufig wird die Kontaktaufnahme mit Rechtsanwälten aus Sorge über zu hohe Anwaltshonorare gescheut. Der Gang zum Rechtsanwalt erfolgt daher oft zu spät. Dies kann zu fatalen Folgen führen. Tatsächlich kann durch rechtzeitige anwaltliche Beratung oft ein nachteiliger Ausgang einer Rechtssache oder eines Verfahrens vermieden werden.


 Kanzleischwerpunkte:

Anwalt STRAFRECHT Oberhausen Duisburg (u. a. Vermögensstrafrecht/ Gewaltdelikte/Sexualstrafrecht/Verkehrsstrafrecht/Jugendstrafrecht/Insolvenzstrafrecht/Betäubungsmittelstrafrecht/Internetstrafrecht, Wahlverteidigung, Pflichtverteidigung, Bewährungswiderruf, Berufung gegen Strafurteil, Einspruch gegen Strafbefehl)

Schon ein erstes Gespräch mit einem Strafverteidiger verhindert, dass Sie bei Vernehmungen Fehler machen, die später nachteilig für Sie sind!

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Anwalt FAMILIENRECHT Oberhausen Duisburg (Trennung, Scheidung, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Trennungs – und Scheidungsfolgenvereinbarungen)

Anwalt ZIVILRECHT Oberhausen Duisburg: Sobald ein Streit entsteht, geht es im Zivilrecht meist um die Frage: Wer will was von wem und woraus (Rechtsgrund). Und genau hier beginnt die beratende und vertretende Tätigkeit meiner Kanzlei.

Ihnen wurde eine Klage / Klageschrift vom Amtsgericht oder Landgericht zugestellt.

Von Ihnen wird etwa eine Forderung verlangt oder sollen Sie etwa die Wohnung räumen?

Der gelbe Briefumschlag (den Sie unbedingt behalten sollten!) versehen mit dem Zustelldatum liegt vor Ihnen und Sie wissen nicht, was Sie jetzt machen sollen?

Typische Bereiche des Zivilrechts:

  • Schuldrecht (z. B. Geldforderungen)
  • Mietrecht (z.B. Mietkündigung, Räumung, Kautionsstreitigkeiten)
  • Schadensersatzrecht (Geltendmachung/Abwehr von Schadensersatz)
  • Darlehensrecht (Durchsetzung/Abwehr von Darlehens – und Kreditforderungen/Darlehen von privat und Verbraucherdarlehen)

Bitte beachten Sie, dass durch Ihr Zusenden eines Faxes, E-Mails, Briefes oder durch das Hinterlassen einer telefonischen Nachricht kein Auftragsverhältnis mit der Kanzlei entsteht. Dazu braucht es unser ausdrückliches schriftliches Einverständnis.

So praktisch die elektronische Kommunikation ist, absolute Vertraulichkeit kann damit nicht gewährleistet werden. Sofern wir von Ihnen eine E-Mail erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie sich dieses Risikos bewusst sind und dieses in Kauf nehmen.


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