Anwalt Oberhausen Erstberatung

Ihr Anwalt für Oberhausen Duisburg Mülheim

ANWALT OBERHAUSEN ERSTBERATUNG


Wer sich im Streitfall an einen Anwalt wendet, muss selbstverständlich mit entsprechenden Gebühren rechnen. Die Höhe der Kosten für ein erstes Beratungsgespräch richtet sich nach Umfang, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage sowie ggf. nach dem Streitwert. Da sich bei Beginn der Erstberatung weder deren Zeitumfang noch Schwierigkeitsgrad konkret kalkulieren lassen, habe ich mich entschlossen für Verbraucher, die nicht rechtsschutzversichert sind,  Erstberatungsfestpreise zur Grundlage zu machen.

Ich biete Ihnen eine anwaltliche Erstberatung zum Festpreis.

Das ist besonders dann interessant für Sie, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, oder die Beratungsleistungen dort nicht übernommen werden. So bekommen Sie eine seriöse anwaltliche Erstinfo und wissen schon einmal, in welche Richtung es geht.

Die anwaltliche Erstberatung biete ich zum fairen Festpreis an. Davon umfasst ist eine anwaltliche Beratung von 30 – 40 Minuten Dauer.

Das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) würde hier zwar eine Abrechnung von zumindest 80 – 120,00 EUR (zzgl. USt.) erlauben.

Meine Festpreise liegen deutlich darunter, wie Sie weiter unten ersehen können.

Für den Fall, dass es im weiteren Verlauf zu einer Mandatierung kommt, wird die Beratungsgebühr auf das spätere Honorar angerechnet. Bei einer nur Kurz-Beratung wird die entsprechende Beratungsgebühr um bis zu 15 % reduziert.


STRAFRECHT – ERSTBERATUNG 35,00 EUR inkl. MwSt.(alle Delikte mit Ausnahme von Sexualdelikten, hierfür fällt eine Beratungsgebühr von 45,00 EUR inkl. MwSt. an)

JUGENDSTRAFRECHT – ERSTBERATUNG 30,00 EUR inkl. MwSt. (alle Delikte)


TRENNUNG / SCHEIDUNG  – ERSTBERATUNG 39,00 EUR inkl. MwSt.


BERATUNG ZU TRENNUNGS – UND SCHEIDUNGSFOLGENVEREINBARUNG – ERSTBERATUNG 70,00 EUR inkl MwSt.


SONSTIGES FAMILIENRECHT – ERSTBERATUNG 39,00 EUR inkl. MwSt


 ZIVILRECHT – ERSTBERATUNG 39,00 EUR inkl. MwSt.


Das Angebot kann Ihnen auch dazu dienen, sich nicht nur mit der rechtlichen Materie, sondern auch mit dem Anwalt vertraut zu machen. Wenn Sie dann der Überzeugung sind, die richtige Wahl getroffen zu haben, können Sie mich bei Bedarf gerne auch weitergehend mandatieren und mit Ihrer Vertretung beauftragen.

Jede weiterführende und weitere Gebühren auslösende Tätigkeit spreche ich vorher selbstverständlich mit Ihnen ab. Sie haben damit eine optimale Kostenkontrolle.

Man sieht also, eine Erstberatung kostet mit ziemlicher Sicherheit weniger, als untätig zu bleiben.
Termine bitte ich über die Online-Terminkalender mit wenigen Klicks direkt zu Vereinbaren.

Anwalt Oberhausen Erstberatung