Scheidungsanwalt Oberhausen Duisburg

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Ihr Scheidungsanwalt Oberhausen Duisburg


Seit 1997 führe ich als Scheidungsanwalt Oberhausen Scheidungen durch und vertrete Sie in familienrechtlichen Fragen.

SIE HABEN FRAGEN UND WOLLEN ERST EINMAL WISSEN WAS AUF SIE BEI TRENNUNG UND SCHEIDUNG ZUKOMMT?

DANN LASSEN SIE SICH ZUNÄCHST EINMAL BERATEN!


Bitte zu einem Erstgespräch nie zusammen mit dem Ehepartner erscheinen!


Scheidungsanwalt Oberhausen bietet Ihnen einen attraktiven Erstberatungsfestpreis dank Spezialisierung & Erfahrung


Soweit Sie vor der Eheschließung oder während der Ehe eine notarielle Vereinbarung mit Ihrem Ehepartner geschlossen haben, so ist diese unbedingt zum Termin mitzubringen.

Soweit Sie uns ggf. mit der Scheidungseinleitung beauftragen wollen, so bringen Sie bitte eine beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde und bei minderjährigen gemeinsamen Kindern die Geburtsurkunden mit. Diese Urkunden sind zwingend bei einem Scheidungsantrag dem Familiengericht vorzulegen.


Ich unterstütze Sie selbstverständlich auch neben der Scheidung, wenn zum Beispiel spezielle unterhaltsrechtliche Fragen zu klären sind, wenn Probleme bei der Ausübung des Sorgerechtes und/oder des Umgangsrechtes zu lösen sind, wenn die Vermögensauseinandersetzung zu regeln ist.

Ich berate Sie jederzeit auch umfassend bei einer anstehenden Ehescheidung und entwerfe Ihnen auf Wunsch auch eine individuelle Scheidungsfolgenvereinbarung.

Seit 25 Jahren bin ich als Rechtsanwalt nachhaltig und intensiv auf dem Gebiet des Scheidungsrechtes tätig und beantworte Ihnen gern Ihre Fragen zu Ehescheidung und Versorgungsausgleich.

Das kreative Erarbeiten innovativer und wirtschaftlich konstruktiver Lösungsansätze in Form einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung oder eines Ehevertrages lassen oftmals eine mit hohem Kosten- und Zeitaufwand verbundene gerichtliche Auseinandersetzung überflüssig werden.

Auch wenn sich manchmal trotz aller Bemühungen ein Streit vor dem Familiengericht nicht vermeiden lässt, so ist es immer mein Bestreben Probleme außergerichtlich zu lösen, um das Scheidungsverfahren letztendlich einvernehmlich und damit auch schneller und insbesondere auch kostengünstiger durchzuführen.

€  Ich reduziere als Scheidungsanwalt Oberhausen Duisburg Ihr Kostenrisiko bei Scheidung – von Anfang an!

Die Kosten eines Scheidungsverfahrens richten sich nach dem Einkommen beider Eheleute. Hieraus errechnen sich dann nach der gesetzlichen Gebührentabelle die Gerichtskosten und auch die Anwaltsgebühren. Wer nur über geringes Einkommen verfügt, hat Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Dies wird durch uns geprüft und gegebenenfalls für Sie beantragt. Gibt es zwischen den Eheleuten im Übrigen keinen Streit ist es auch möglich, sich im gerichtlichen Termin nur durch einen Anwalt vertreten zu lassen und sich dann die Kosten zu teilen. Dazu ist eine Beurteilung im Einzelfall erforderlich. Die voraussichtliche Höhe der entstehenden Gebühren klären wir dann gemeinsam im Erstgespräch.


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