Nebenklage/Schadenersatz im Sexualstrafrecht

Anwalt Oberhausen Nebenklage/Schadenersatz im Sexualstrafrecht

Können Opfer vom Sexualstraftäter eine Entschädigung verlangen?

Sofern das Gericht sich von der Schuld des Angeklagten überzeugt und ihn verurteilt, ist dies möglich. Durchgesetzt werden solche Schadensersatzansprüche entweder in einem späteren Zivilprozess oder direkt während des Strafverfahrens im sogenannten Adhäsionsverfahren. Wie hoch mögliche Forderungen des Opfers sind, kann pauschal nicht beantwortet werden. Grundsätzlich ist hier aber mit hoheren Summen zu rechnen, das die körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen durch Sexualstraftaten als besonders hoch eingestuft werden.

Was ist die Nebenklage?

In einem Strafverfahren gibt es normalerweise drei Hauptbeteiligte: Angeklagter, Staatsanwalt und Richter. Die Staatsanwaltschaft übernimmt die Funktion des Anklägers und wirkt darauf hin, den Strafanspruch des Staates durchzusetzen. Ob eine Straftat verfolgt wird, entscheidet (abgesehen von der nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässigen Privatklage) ausschließlich die Staatsanwaltschaft. Völlig unerheblich ist, ob das Opfer überhaupt ein Interesse an einer Bestrafung hat. Da die durch eine Straftat verletzten aber meistens eine Bestrafung des Täters wünschen und ein Bedürfnis haben, aktiv am Verfahren mitzuwirken, hat sich der Gesetzgeber dazu entschieden, die Nebenklage zuzulassen. Das ist allerdings nur bei der Verhandlung bestimmter Straftaten, die mit Eingriffen in den persönlichen Lebensbereich zusammenhängen, möglich. Hierzu zählen auch die verschiedenen Straftaten des sexuellen Missbrauchs sowie die sexuelle Nötigung beziehungsweise Vergewaltigung. Entschließt sich der durch die Straftat Verletzte zur Nebenklage, so tritt er neben der Staatsanwaltschaft als Ankläger auf und kann so auf das Verfahren, z.B. durch eigene Anträge, Einfluss nehmen.

 

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