Hinweise zum Familienrecht

Anwalt Familienrecht Oberhausen Duisburg

Hinweise zum Familienrecht


Ein Kernbereich meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im Familienrecht.

25 Jahre Erfahrung im Familienrecht


Mit einer Trennung treten schlagartig Probleme auf, an die man in guten Zeiten gar nicht gedacht hat. Nicht umsonst heißt es so schön:
„Ehe ist die Kunst, an Problemen zu scheitern, die es nicht gäbe, wäre man nicht verheiratet.“

Auf Grund der langjährigen Erfahrung im Familienrecht Scheidungsrecht Unterhaltsrecht kann Ihnen Rechtsanwalt Frank Duic Oberhausen den für Sie und Ihre Situation richtigen Weg aus dem familienrechtlichen Paragrafendschungel zeigen.

  • Was bedeutet eigentlich Versorgungsausgleich?
  • Muss ich Unterhalt zahlen?
  • Was passiert mit den Kindern nach der Trennung?

Trennung / Trennungsunterhalt / Kindesunterhalt

Neben den emotionalen Aspekten spielen auch häufig wirtschaftliche Gesichtspunkte eine Rolle, ob eine Trennung erfolgt oder nicht. Fehlt eine fachgerechte Vorsorge, kann dies existenzbedrohende Folgen haben, nicht nur bei Selbständigen oder mittelständischen Unternehmern.
Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, sich von Ihrem Partner zu trennen, empfiehlt es sich, schon frühzeitig ein Gespräch mit Ihrem Rechtsanwalt für Familienrecht zu führen.

In einem ersten Gespräch in unserer Anwaltskanzlei wird zunächst Ihre persönliche Situation genau beleuchtet, wie z.B. ob es (minderjährige / schulpflichtige) Kinder gibt, beide Ehegatten arbeiten, Eigentum oder Schulden vorhanden sind. Diese Fragen spielen eine Rolle z.B. für Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Umgang etc. Nur wer seine wirtschaftliche und juristische Situation einordnen kann, kann eine sinnvolle Entscheidung treffen. Das Wissen um die eigenen Möglichkeiten führt dazu, eine Eskalation zu vermeiden.
Im Idealfall lassen sich mit dem Partner verbindliche Regelungen treffen, die es beiden Ehegatten ermöglichen, sich auch nach einer Trennung in die Augen schauen zu können.

Scheidung / Versorgungsausgleich / Zugewinn

Auch bei einer einverständlichen Scheidung sind einige Punkte zu beachten und abzuklären:
Wenn Sie z.B. im gesetzlichen Güterstand gelebt haben, ist zu prüfen, ob ein Zugewinnausgleich durchgeführt werden soll. Hierzu wird geprüft, welches Vermögen die Ehegatten mit in die Ehe gebracht (Anfangsvermögen) und welches die Ehegatten bei der Beendigung des Güterstandes (Endvermögen) haben. Lässt sich ein Zuwachs ermitteln, ist derjenige Ehegatte zum Ausgleich verpflichtet, der den höheren Zugewinn erzielt hat.
Bei längeren Ehen wird obligatorisch der Versorgungsausgleich durchgeführt. Grob umrissen geht es hierbei um die Rentenanwartschaften, die während der Ehe erwirtschaftet wurden und nunmehr ausgeglichen werden müssen. Hier gilt es zu prüfen, ob alle Anwartschaften erfasst wurden. In besonderen Fällen kann auch ein Ausschluss des Versorgungsausgleiches in Betracht kommen.
Mit Rechtskraft der Scheidung erlischt der Anspruch auf Trennungsunterhalt. Im Rahmen des Scheidungsverfahrens ist der beste Zeitpunkt, sich Gedanken über einen eventuellen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt zu machen.

Umgang / elterliche Sorge

Grundsätzlich bleibt die elterliche Sorge von der Scheidung unberührt. Dies bedeutet, dass beiden Elternteilen auch nach einer rechtskräftigen Scheidung die elterliche Sorge gemeinschaftlich zusteht. Leider kommt es im Rahmen von Trennungen / Scheidungen immer wieder zu unschönen Situationen, deren Leidtragende die gemeinschaftlichen Kinder sind. Hier empfiehlt es sich, klare Regelungen hinsichtlich des Umgangs und evt. hinsichtlich der Ausgestaltung der elterlichen Sorge zu treffen.

Ich berate und vertrete Sie als Rechtsanwalt Familienrecht Oberhausen in fast allen mit familienrechtlichen Fragestellungen zusammenhängenden Bereichen. Dazu erarbeiten wir für Sie Eheverträge sowie Testamente und helfen Ihnen bei der Bewältigung sämtlicher juristischer Probleme in einer Trennungssituation einschließlich der Erstellung unterschriftreifer Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Ich vertrete Sie bei der Scheidung, beim Unterhalt, in vermögensrechtlichen Angelegenheiten und bei Problemen des Sorge- und Umgangsrechts.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einige wichtige Fragestellungen als Hinweise im Familienrecht vermitteln.


 

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