Akteneinsicht im Strafverfahren

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Akteneinsicht im Strafverfahren – Pokern könnnen Sie im Casino!

Die wichtigste Informationsquelle in einem Strafverfahren ist immer die Ermittlungsakte.

Denn die Ermittlungsakte spiegelt spätestens zum Zeitpunkt der Anklageerhebung den Kenntnisstand der Ermittlungsbehörde (Polizei, Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung etc.) und des Gerichts wieder. Erst nach Einsicht kann der Verteidiger die für und gegen Sie sprechende Beweislage verlässlich beurteilen.

Ohne Akteneinsicht im Strafverfahren keine Aussage!

Manche Beschuldigte scheuen sich aufgrund der Kosten davor, in dem gegen sie geführten Strafverfahren einen Anwalt für Strafrecht zu beauftragen.

Natürlich können Sie bei uns auch nur die reine Akteneinsicht in Auftrag geben.


 

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