Anwalt Internetstrafrecht Oberhausen Duisburg

Häufig lautet der Tatvorwurf im Internetstrafecht Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie.

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Oftmals werden im die Ermittlungen dem Beschuldigten erst bekannt im Falle einer Durchsuchung und ggf. der Beschlagnahme von Gegenständen.

Wir überprüfen die Rechtsmäßigkeit der getroffenen Maßnahmen und setzten uns für Ihre Interessen ein.

Wir sichern Ihnen absolute Vertraulichkeit zu.

Typische weitere Straftaten im Internetstrafrecht sind:

    • öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB)
    • Volksverhetzung (§ 130 StGB)
    • Verbreitung, Erwerb, Besitz v. Kinderpornografie (§ 184b StGB)
    • Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung (§§ 185-187 StGB)
    • Ausspähen von Daten (§ 202a StGB)
    • Nachstellung / Stalking (§ 238 StGB)
    • Warenbetrug und Warenkreditbetrug (§ 263 StGB)
    • Computerbetrug (§ 263a StGB)
    • Datenveränderung (§ 303a StGB)
    • Computersabotage (§ 303b StGB

 

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