Ihr Anwalt für Oberhausen Duisburg Mülheim
ANWALT OBERHAUSEN ERSTBERATUNG SCHEIDUNG STRAFRECHT
Wer sich im Streitfall an einen Anwalt wendet, muss selbstverständlich mit entsprechenden Gebühren rechnen. Die Höhe der Kosten für ein erstes Beratungsgespräch richtet sich nach Umfang, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage sowie ggf. nach dem Streitwert. Da sich bei Beginn der Erstberatung weder deren Zeitumfang noch Schwierigkeitsgrad konkret kalkulieren lassen, habe ich mich entschlossen für Verbraucher, die nicht rechtsschutzversichert sind, Erstberatungsfestpreise zur Grundlage zu machen.
Davon umfasst ist eine anwaltliche Beratung von ca. 35 Minuten Dauer.
STRAFRECHT – ERSTBERATUNG 37,00 EUR inkl. MwSt.(alle Delikte)
TRENNUNG / SCHEIDUNG – ERSTBERATUNG 45,00 EUR inkl. MwSt.
SONSTIGES FAMILIENRECHT – ERSTBERATUNG 45,00 EUR inkl. MwSt
VERBRAUCHERINSOLVENZ – ERSTBERATUNG 30,00 EUR inkl. MwSt.
ZIVILRECHT – ERSTBERATUNG 39,00 EUR inkl. MwSt.
Für das Erstgespräch zu einer bevorstehenden einverständlichen Scheidung, Ersteinschätzung im Strafrecht und bei beabsichtigter Beauftragung mit einer Pflichtverteidigung werden keine Kosten berechnet. Nutzen Sie zur Terminvereinbarung einfach die Online-Terminbuchung.
Das Angebot kann Ihnen auch dazu dienen, sich nicht nur mit der rechtlichen Materie, sondern auch mit dem Anwalt vertraut zu machen. Wenn Sie dann der Überzeugung sind, die richtige Wahl getroffen zu haben, können Sie mich bei Bedarf gerne auch weitergehend mandatieren und mit Ihrer Vertretung beauftragen.
Jede weiterführende und weitere Gebühren auslösende Tätigkeit spreche ich vorher selbstverständlich mit Ihnen ab. Sie haben damit eine optimale Kostenkontrolle.
Man sieht also, eine Erstberatung kostet mit ziemlicher Sicherheit weniger, als untätig zu bleiben.
Termine bitte ich über die Online-Terminkalender mit wenigen Klicks direkt zu Vereinbaren.
Erstberatungstermine in Oberhausen können Sie nachstehend vereinbaren:
Erstberatungstermine in Duisburg können Sie nachstehend vereinbaren: