Häufige Fragen
Anwalt Oberhausen FAQ
Ich biete insbesondere spezialisierte Rechtsberatung als Strafverteidiger Oberhausen, Scheidungsanwalt Oberhausen, Rechtsanwalt Familienrecht Oberhausen und Anwalt Insolvenzrecht Oberhausen. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung kann ich Sie optimal vertreten.
Anwalt Oberhausen FAQ
Häufige Fragen, kurz beantwortet.
Ich benötige einen Termin. Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Termine können stets nur nach vorheriger Absprache stattfinden.
Über die Online-Terminbuchung können Sie rund um die Uhr einen Termin vereinbaren.
Erstberatungstermine in Oberhausen können Sie nachstehend vereinbaren:
Erstberatungstermine in Duisburg können Sie nachstehend vereinbaren:
Ich achte stets darauf Sie im Vorfeld über alle potentiellen Kosten aufzuklären und unternehme keine Schritte, die mit unvorhergesehenen Kosten für Sie verbunden wären.
Die meisten meiner Mandanten wollen auch zunächst eine Erstberatung. Selbst wenn sie eigentlich mit einem konkreten Auftrag oder einer konkreten Fragestellung den Termin vereinbart haben, ergeben sich im Gespräch manchmal neue Erkenntnisse, durch die sie ihre Lage anders einschätzen als zuvor. Die Bedeutung der Erstberatung darf also nicht unterschätzt werden.
Welche Unterlagen sind für den ersten Termin erforderlich?
Grundsätzlich empfiehlt es sich alle mit der jeweiligen Sache in Verbindung stehenden Dokumente und Unterlagen zu Ihrem ersten Termin mitzubringen (insbesondere „amtliche Briefe“ wie Gerichtspost, Vorladungen, Anhörungen usw.). Nur so kann ich garantieren, dass alle relevanten Fakten eines Falles erkennt und ich mich optimal auf Ihre Vertretung vorbereiten kann.
Ich habe ein rechtliches Problem, kann mir aber einen Anwalt nicht leisten. Was muss ich tun?
Sollten wir hierbei zu dem Entschluss kommen, dass unsere Kanzlei für Sie tätig werden sollte, gibt es verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung durch den Staat.
In Strafsachen kann Ihnen ein Anwalt auch unter Umständen als Pflichtverteidiger nach § 140 StPO bestellt werden (Prozessjkostenhilfe kennt das Strafrecht nicht). Soweit eine Pflichtverteidigung nicht in Betracht kommt finden wir gemeimsam eine Lösung.
In nahezu allen anderen Verfahrensarten gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe, bei deren Beantragung wir Ihnen gerne helfen.
Im Fall der Inanspruchnahme von Beratungshilfe werden wir erst nach Vorlage eines Beratungshilfescheins tätig.
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