Anwalt Oberhausen Erstberatung

ANWALT OBERHAUSEN ERSTBERATUNG

Ich biete Ihnen eine anwaltliche Erstberatung zum Festpreis.

Das ist besonders dann interessant für Sie, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, oder die Beratungsleistungen dort nicht übernommen werden. So bekommen Sie eine seriöse anwaltliche Erstinfo und wissen schon einmal, in welche Richtung es geht.


STRAFRECHT – ERSTBERATUNG 40,00 EUR inkl. MwSt.(alle Delikte mit Ausnahme von Sexualdelikten, hierfür fällt eine Beratungsgebühr von 50,00 EUR inkl. MwSt. an)

JUGENDSTRAFRECHT – ERSTBERATUNG 35,00 EUR inkl. MwSt. (alle Delikte)


TRENNUNG + SCHEIDUNG – ERSTBERATUNG 60,00 EUR inkl. MwSt.


TRENNUNGS – UND SCHEIDUNGSFOLGENVEREINBARUNG – ERSTBERATUNG 90,00 EUR inkl MwSt.


SONSTIGES FAMILIENRECHT – ERSTBERATUNG 45,00 EUR inkl. MwSt


 ZIVILRECHT – ERSTBERATUNG 45,00 EUR inkl. MwSt.


 Das Angebot kann Ihnen auch dazu dienen, sich nicht nur mit der rechtlichen Materie, sondern auch mit dem Anwalt vertraut zu machen. Wenn Sie dann der Überzeugung sind, die richtige Wahl getroffen zu haben, können Sie mich bei Bedarf gerne auch weitergehend mandatieren und mit Ihrer Vertretung beauftragen.

Jede weiterführende und weitere Gebühren auslösende Tätigkeit spreche ich vorher selbstverständlich mit Ihnen ab. Sie haben damit eine optimale Kostenkontrolle.

Man sieht also, eine Erstberatung kostet mit ziemlicher Sicherheit weniger, als untätig zu bleiben.
Erstberatungstermine bitte ich über die nachfolgenden Online-Terminkalender mit wenigen Klicks direkt zu buchen.

Anwalt Oberhausen Erstberatung