Anwalt Strafrecht Oberhausen Duisburg
Strafrecht / Strafverteidigung
25 Jahre Erfahrung im Strafrecht/Strafverteidigung ist die Grundlage für ein hohes Maß an Kompetenz, die ich in die Bearbeitung Ihrer strafrechtlichen Angelegenheit einschließlich des Sexualstrafrechtes einfließen lasse.
BERATUNG – EFFEKTIVE STRAFVERTEIDIGUNG
Gehen Sie nie zuerst zur Polizei, lassen sich vernehmen und dann zum Anwalt. Der Weg muss immer umgekehrt sein, ausnahmslos!
Anwalt Strafrecht Oberhausen Duisburg
- Sind Sie Beschuldigter oder Verdächtiger einer Straftat?
- Haben Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten?Liegt eine Anklage oder gar schon ein Urteil gegen Sie vor?
- Wurde ein Angehöriger festgenommen oder verhaftet?
Schnelles kompetentes Handeln ist nun dringend erforderlich!
Ich vertrete Sie im Erwachsenenstrafrecht, Jugendstrafrecht, Opferrecht / Nebenklägerrecht
Kompetenz im Strafrecht
Bereits zu Beginn der anwaltlichen Tätigkeit im Jahr 1997 erfolgte eine schwerpunktmäßige Ausrichtung auf das Strafrecht.
Suchen Sie sich Ihren Strafverteidiger gut aus. Ein guter Zivilrechtsanwalt ist z. B. in der Regel kein Experte für Strafrecht.
Es ist kein Geheimnis, dass ein versierter und engagierter Rechtsanwalt einen entscheidenden Einfluss auf den Ausgang eines Strafverfahrens haben kann. Für Mandanten in Oberhausen und Umgebung bedeutet das: die Unterstützung durch einen kompetenten Rechtsanwalt für Strafrecht kann den Unterschied zwischen Freispruch, milderer Strafe und Verurteilung, zwischen hoher Geldbuße oder geringen Geldstrafe ausmachen.
Präzise und umfassende Fallanalyse
Die Basis jeder erfolgreichen Beratung und Strafverteidigung ist die genaue Analyse Ihres Falles. Ich nehme mir als Rechtsanwalt Strafrecht Oberhausen die Zeit, auch die kleinen und kleinsten Details herauszufiltern, denn oft genug sind es genau diese Punkte, die über Erfolg oder Misserfolg entscheiden.
Strafanzeige, Hausdurchsuchung, Verhaftung und Ermittlungsverfahren – die Konfrontation mit dem Strafrecht überfordert viele Bürger. Denn der Kontakt mit Polizei, Staatsanwaltschaft und dem Strafgericht schüchtert ein. Und vielfach kennt der Beschuldigte/Angeklagte seine Rechte nicht. Als Strafverteidiger stehe ich an Ihrer Seite.
WICHTIG!!!
Machen Sie K E I N E Angaben zur Sache, bevor Sie nicht mit uns Kontakt aufgenommen haben. Sie sind lediglich verpflichtet, der Polizei Ihre Personalien anzugeben. Leider kommt es immer wieder vor, dass unsere Mandanten sich – auch wenn sie unschuldig sind – durch vorschnelles Aussageverhalten unnötig selbst belasten. Dies ist in der Regel nachträglich nur sehr schwer abzuändern und erschwert eine effektive Strafverteidigung oder macht diese sogar unmöglich!
Anwalt Frank Duic Oberhausen verteidigt Sie in Strafsachen vor allen Gerichten und Strafverfolgungsbehörden in Deutschland.
Warum ist es so wichtig, von Anfang an einen versierten Strafverteidiger zu haben?
- Geballte Staatsmacht, ungleiches Kräfteverhältnis.
- Vorschnelle Äußerungen sind „tödlich“.
- Keine Akteneinsicht des Betroffenen.
- Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.
- Weil Sie sich keine Fehler erlauben können.
Im Strafrecht/Strafverteidigung setzt Rechtsanwalt Frank Duic nicht auf blumige Reden und feingeistige Schönheit, sondern vielmehr auf Ergebnisorientierung und Effektivität.
Die Strafverteidigung umfasst dabei:
- das Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft und der Polizei,
- das erstinstanzliche Verfahren vor dem Amtsgericht, Landgericht oder Oberlandesgericht,
- das Berufungsverfahren vor dem Landgericht,
- Pflichtverteidigung für den Fall, dass durch das Gericht für Sie ein Pflichtverteidiger bestellt werden kann,
- Vertretung im Strafvollstreckungsverfahren (Haft, Straferlass etc.),
- Vertretung bei Verfahren über den Widerruf der Bewährung.
Schwerpunkte im Strafrecht:
Zu den folgenden, in der Praxis besonders bedeutsamen Straftaten bzw. Verfahren erhalten Sie durch Anklicken der jeweiligen Begriffe weitergehende Informationen:
-
- ALLGEMEINES STRAFRECHT (z. B. bei Diebstahl, Wohnungseinbruchsdiebstahl, Bandendiebstahl, Untreue, Betrug, Hehlerei, uneidliche Falschaussage, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte usw.),
- GEWALTDELIKTE (einfache Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge),
- INTERNETSTRAFRECHT (z. B. bei Verbreitung, Erwerb, Besitz v. Kinderpornografie, Warenbetrug und Warenkreditbetrug),
- BETÄUBUNGSMITTELSTRAFRECHT (Anbau, Herstellen, Handeltreiben, Veräußerung und Drogenbesitz),
- VERKEHRSSTRAFRECHT (Trunkenheit im Verkehr, Nötigung, fahrlässiger Körperverletzung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Fahren ohne Fahrerlaubnis),
- SEXUALSTRAFRECHT (z. B. bei sexuellem Missbrauch von Kindern, Besitz und Verbreitung kinderpornographischer Schriften, Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung),
- KINDERPORNOGRAFIE (u. a. Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie)
- INSOLVENZSTRAFRECHT (z. B. bei Insolvenzverschleppung, Betrug, Untreue, Nichtabführen von Sozialabgaben)
- JUGENDSTRAFRECHT
- KAPITALSTRAFRECHT
Zu den in der Praxis besonders bedeutsamen Verfahrensmaßnahmen erhalten Sie durch Anklicken der jeweiligen Begriffe weitergehende Informationen:
- Vorladung als Beschuldigter
- Strafbefehlsverfahren
- Anklageschrift erhalten
- Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung erhalten
Im Strafrecht/Strafverteidigung bietet Ihnen Rechtsanwalt Frank Duic fundierten juristischen Beistand von der Erstberatung über die außergerichtliche bis zur gerichtlichen Vertretung.
Der Anwalt, der Ihr Testament erstellt hat oder Ihre Mietangelegenheiten regelt, wird Ihnen im Strafverfahren daher ggf. nicht von Nutzen sein. Auch wenn Sie Ihrem “Hausanwalt” vertrauen – bei einem Strafverfahren sollten Sie einen versierten Strafverteidiger beauftragen.
Durch diese Spezialisierung und die mehr als fünfzehnjährige Erfahrung als Rechtanwalt für Strafrecht, bin in der Lage, Ihnen eine Rechtsberatung und Vertretung auf hohem Niveau anzubieten.
Selbstverständlich begegnen wir allen unseren Mandanten respektvoll und vorurteilsfrei sowie unter Wahrung absoluter Diskretion. Als Rechtsanwalt unterliege ich der Verschwiegenheit – Sie können daher mit mir alles besprechen, kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein.
Darüber hinaus übernimmt Rechtsanwalt Frank Duic Oberhausen Ihre Vertretung in Fällen der Nebenklage und Adhäsionsverfahren.
Ferner auch bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Opfer einer Straftat wie Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Jedes Mandat, ob kleines oder großes Verfahren, bedeutet für mich eine große Verantwortung. Kein Fall ist gleich und in jedem Strafverfahren ist eine individuelle Strategie erforderlich, ausgerichtet an den Interessen meiner Mandanten.
✔ 25 Jahre Erfahrung im Strafrecht/Strafverteidigung
✔ Schnelle Terminvergabe möglich
✔ Transparente Kostenstruktur
✔ Kompetente individuelle Betreuung
✔ Übernahme Pflichtverteidigung
✔ Abrechnung nach dem RVG anstatt teurer Vergütungsvereinbarung
✔ Bundesweite Strafverteidigung bei Amts – und Landgerichten