Warum soll man den Anwalt bezahlen und nicht das Inkassounternehmen

Warum soll man den Anwalt bezahlen und nicht das Inkassounternehmen?


Ansparen für das Insolvenzverfahren und keine sinnlosen Zahlungen leisten

Wir helfen Ihnen gerne, den entsprechenden Antrag bei Gericht einzureichen und fertigen auch für Sie den notwendigen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan bei der Privatinsolvebnz. Außerdem erhalten Sie von uns die Bestätigung, dass Sie ein solches Verfahren durchgeführt haben.

Auch der Anwalt kostet Geld. Die Kosten hängen davon ab, wie viele Gläubiger und Schulden vorhanden sind und ob Sie uns Ihre Unterlagen geordnet oder ungeordnet übergeben. Wer mitarbeitet und seine Unterlagen sortiert übergeben kann, spart also Geld.

Die Zahlung an das Inkassounternehmen führt häufig nicht zu einer tatsächlichen Reduzierung der Schulden. Daher sind diese Zahlungen wirkungslos. Restschuldbefreiung erhält man unabhängig von der Höhe der bestehenden Schulden. Es wirkt sich für das gerichtliche Verfahren also nicht aus, ob der Gläubiger vom Schuldner 10.000,00 € oder 15.000,00 € fordern kann.

Hätte der Schuldner mit seinen 200,00 € monatlich den Anwalt anstatt an das Inkassounternehmen bezahlt, hätte ihm dieser dabei geholfen, das Verfahren zu eröffnen.

Das Geld wäre also beim Anwalt sinnvoller eingesetzt gewesen. Die Anwaltskosten für das Verfahren belaufen sich in der Regel auf ca. 500,00 € – 1000,00 €. Mit etwa vier bis fünf monatlichen Raten hätte also der Schuldner schon längst einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen können.


Warum soll man den Anwalt bezahlen und nicht das Inkassounternehmen?