Schwerpunkte im Strafrecht

Anwalt Strafrecht Oberhausen Duisburg

Schwerpunkte im Strafrecht 


  • Sind Sie Beschuldigter oder Verdächtiger einer Straftat?
  • Haben Sie eine Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten?
  • Liegt eine Anklage oder gar schon ein Urteil gegen Sie vor?
  • Wurde ein Angehöriger festgenommen oder verhaftet und sitzt in Untersuchungshaft?
Schnelles kompetentes Handeln ist nun dringend erforderlich!
Anwalt Strafrecht Oberhausen Duisburg - Schwerpunkte im Strafrecht

Ermittlungsverfahren, Strafbefehl, Anklageerhebung, Strafprozess

Mit nunmehr 25 Jahren Prozesserfahrung im Strafrecht und Jugendstrafrecht vertrete ich meine Mandanten vom leichten Vergehen bis zum schweren Verbrechen.

Hier finden Sie unsere Schwerpunkte im Strafrecht:

(Die Reihenfolge der Aufzählung der Schwerpunkte im Strafrecht ist zufällig und nicht nach Vorlieben oder Häufigkeit bestimmt).

  • Verkehrsstrafrecht (Autounfall, Alkohol am Steuer, Drogen im Verkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – „Fahrerflucht“, Führerscheinentzug, Gefährdung des Straßenverkehrs, Unterlassene Hilfeleistung, Geschwindigkeitsverstöße, unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs usw.)
  • Vermögensdelikte (Betrug: Kreditbetrug, Kreditkartenbetrug, Scheckkartenbetrug, eBay – Betrug, Diebstahl, Raub, Erpressung, Untreue, Unterschlagung, Vortäuschen eines Versicherungsfalls, Versicherungsmissbrauch, Beförderungserschleichung „Schwarzfahren“ usw.)
  • Gewaltdelikte und Tötungsdelikte (Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung, Beteiligung an einer Schlägerei, Misshandlung von Schutzbefohlenen)
  • Drogendelikte (Drogenbesitz, Drogenerwerb, Drogenanbau, Drogenhandel, Drogenschmuggel)
  • Sexualdelikte (sexueller Missbrauch, Verbreitung pornographischer Schriften, Vergewaltigung usw.)
  • Computer- und Multimediastrafrecht (Computerbetrug, Urheberrechtsverletzungen z.B. Verbreitung von Raubkopien, Internetstraftaten usw.)
  • Anwaltliche Vertretung in allen Haftsachen (vorläufige Festnahme, Festnahme, Haftbefehl, Untersuchungshaft (U-Haft), Haftbeschwerde, Haftprüfung, Betreuung in der Strafhaft, Anträge im Rahmen der Strafvollstreckung, usw.)
  • Insolvenzstrafrecht (Insolvenzverschleppung, Betrug, Verkürzung von Sozialabgaben etc.)
  • Jugendstrafrecht
  • Verteidigung im Rechtsmittelverfahren (Berufung)
  • Nebenklageverfahren (Geschädigten- bzw. Opfervertretung)

 Jedes Mandat, ob kleines oder großes Verfahren, bedeutet für uns eine große Verantwortung. Kein Fall ist gleich und in jedem Strafverfahren ist eine individuelle Strategie erforderlich, ausgerichtet an den Interessen unserer Mandanten.

✔ 25 Jahre Erfahrung im Strafrecht
✔ Schnelle Terminvergabe möglich
✔ Transparente Kostenstruktur
✔ Kompetente individuelle Betreuung
✔ Übernahme Pflichtverteidigung
✔ Abrechnung nach dem RVG anstatt teurer Vergütungsvereinbarung
✔ Bundesweite Strafverteidigung bei Amts – und Landgerichten


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