Scheidungsanwalt Oberhausen Duisburg

 Anwalt Scheidung Oberhausen Mülheim DuisburgAnwalt Scheidung Oberhausen Duisburg

Scheidungsanwalt Oberhausen Duisburg


Seit 1997 führe ich als Scheidungsanwalt Oberhausen Scheidungen durch und vertrete Sie in familienrechtlichen Fragen.

SIE HABEN FRAGEN UND WOLLEN ERST EINMAL WISSEN WAS AUF SIE BEI TRENNUNG UND SCHEIDUNG ZUKOMMT?

DANN LASSEN SIE SICH ZUNÄCHST EINMAL BERATEN!


Bitte zu einem Erstgespräch beim Scheidungsanwalt Oberhausen nie zusammen mit dem Ehepartner erscheinen!


Scheidungsanwalt Oberhausen bietet Ihnen einen attraktiven Erstberatungsfestpreis dank Spezialisierung & Erfahrung


Soweit Sie vor der Eheschließung oder während der Ehe eine notarielle Vereinbarung mit Ihrem Ehepartner geschlossen haben, so ist diese unbedingt zum Termin mitzubringen.

Soweit Sie uns ggf. mit der Scheidungseinleitung beauftragen wollen, so bringen Sie bitte eine beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde und bei minderjährigen gemeinsamen Kindern die Geburtsurkunden mit. Diese Urkunden sind zwingend bei einem Scheidungsantrag dem Familiengericht vorzulegen.


Ich unterstütze Sie selbstverständlich auch neben der Scheidung, wenn zum Beispiel spezielle unterhaltsrechtliche Fragen zu klären sind, wenn Probleme bei der Ausübung des Sorgerechtes und/oder des Umgangsrechtes zu lösen sind, wenn die Vermögensauseinandersetzung zu regeln ist.

Ich berate Sie jederzeit auch umfassend bei einer anstehenden Ehescheidung und entwerfe Ihnen auf Wunsch auch eine individuelle Scheidungsfolgenvereinbarung.

Seit 25 Jahren bin ich als Rechtsanwalt nachhaltig und intensiv auf dem Gebiet des Scheidungsrechtes tätig und beantworte Ihnen gern Ihre Fragen zu Ehescheidung und Versorgungsausgleich.

Das kreative Erarbeiten innovativer und wirtschaftlich konstruktiver Lösungsansätze in Form einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung oder eines Ehevertrages lassen oftmals eine mit hohem Kosten- und Zeitaufwand verbundene gerichtliche Auseinandersetzung überflüssig werden.

Auch wenn sich manchmal trotz aller Bemühungen ein Streit vor dem Familiengericht nicht vermeiden lässt, so ist es immer mein Bestreben Probleme außergerichtlich zu lösen, um das Scheidungsverfahren letztendlich einvernehmlich und damit auch schneller und insbesondere auch kostengünstiger durchzuführen.

Wie erreicht man in Deutschland eine Scheidung? Wann kann man sich scheiden lassen?

Nach Deutschem Recht gibt es drei Möglichkeiten sich scheiden zu lassen:

1. die Scheidung nach einem Jahr, wenn beide Ehegatten die Ehe für gescheitert halten,

2. die Scheidung drei Jahre nach Trennung von Tisch und Bett, wenn allein einer der Ehegatten die Ehe für gescheitert hält und

3. die sofortige Scheidung im Härtefall. Diese Form der Scheidung ist eine echte Ausnahme und wird vom Familiengericht so gut wie nie angewandt. Nötig ist, dass einem der Ehegatten nicht länger zugemutet werden kann, mit dieser Frau bzw. diesem mann als verheiratet angesehen zu werden.

Eine Scheidung erfolgt (noch) beim Familiengericht und nicht beim Standesbeamten oder Notar. Der Scheidungsantrag muss von einem Rechtsanwalt eingereicht werden. Egal welche Staatsangehörigkeit Sie haben: Die Deutschen Gerichte werden Sie immer scheiden, wenn Sie hier vor der Trennung zusammen gelebt haben.

Wenn beide Ehegatten die gleiche Staatsangehörigkeit haben, gilt deren Recht (bei zwei Niederländern also Niederländisches Recht, bei zwei Belgiërn also Belgisches Recht usw.) Auch in einem solchen Fall kann ich Sie vor dem Familiengericht vertreten. Wenn die Ehegatten verschiedene Staatsangehörigkeiten haben oder wenn mindestens einer von beiden die Deutschen Staatsangehörigkeit hat, wird nach deutschem Recht geschieden.

€  Ich reduziere als Scheidungsanwalt Oberhausen Duisburg Ihr Kostenrisiko bei Scheidung – von Anfang an!

Die Kosten eines Scheidungsverfahrens richten sich nach dem Einkommen beider Eheleute. Hieraus errechnen sich dann nach der gesetzlichen Gebührentabelle die Gerichtskosten und auch die Anwaltsgebühren. Wer nur über geringes Einkommen verfügt, hat Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Dies wird durch uns geprüft und gegebenenfalls für Sie beantragt. Gibt es zwischen den Eheleuten im Übrigen keinen Streit ist es auch möglich, sich im gerichtlichen Termin nur durch einen Anwalt vertreten zu lassen und sich dann die Kosten zu teilen. Dazu ist eine Beurteilung im Einzelfall erforderlich. Die voraussichtliche Höhe der entstehenden Gebühren klären wir dann gemeinsam im Erstgespräch.

Ich biete unabhängig von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Mandanten die Möglichkeit einer zinsfreien Ratenzahlung an. So zahlen viele meiner Mandanten zB. für das Scheidungsverfahren eine monatliche Rate in Höhe von 85,00 € – 125,00 €. Sprechen Sie mich im Termin einfach darauf an.

In einem ersten Beratungstermin erhalten Sie von mir als Scheidungsanwalt Oberhausen Duisburg eine individuelle fachliche Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation und einen genauen Überblick, was durch eine Trennung und den Beginn eines Scheidungsverfahrens auf Sie zukommt. Ich berate Sie ausführlich und verständlich.


IHR SCHEIDUNGSANWALT FÜR DAS  STÄDTEDREIECK OBERHAUSEN, DUISBURG UND MÜLHEIM

Scheidungsanwalt Oberhausen Duisburg Mülheim

TERMIN OBERHAUSEN TERMIN DUISBURG

Was spart bei einer Scheidung wirklich Geld ein? Die Antwort: Eine kluge und effektive Strategie und Abwicklung. Nicht die Online-Scheidung.
Ich arbeite als Scheidungsanwalt lediglich zu den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Mindestgebühren und biete Ihnen zudem eine 0% Ratenzahlung an.