Familienrecht aktuell

Rechtsanwalt für Familienrecht Oberhausen


Familienrecht aktuell

(Beachten Sie bitte, dass es sich bei den Meldungen zum Familienrecht/Scheidung, Familienrecht aktuell, in der Regel um Einzelfallentscheidungen handelt. Diese sind nicht ohne weiteres auf andere Fälle übertragbar und können eine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall nicht ersetzen!)


Trennungsunterhalt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil vom 19.2.2020 (AZ: XII ZB 258/19) entschieden, dass Trennungsunterhalt selbst bezahlt werden muss, wenn die Beteiligten zu keinem Zeitpunkt ihrer Ehe zusammengelebt oder gemeinsam gewirtschaftet haben.

In dem entschiedenen Fall stritten die Beteiligten um die Bezahlung von Trennungsunterhalt. Die Beteiligten hatten die deutsche bzw. britische Staatsbürgerschaft, beide mit indischem kulturellen Hintergrund. Ihre Ehe war von den jeweiligen Familien arrangiert worden, die Beteiligten hatten zu keinem Zeitpunkt zusammengelebt oder gemeinsam gewirtschaftet, ja die Ehe war nicht einmal vollzogen worden. Die Beteiligten hatten getrennte Konten, jeder verdiente sein eigenes Geld. Dennoch hat der BGH entschieden, dass der Ehemann Trennungsunterhalt an seine getrenntlebende Frau bezahlen muss.

Wem gehört das Sparkonto des Kindes?

Es kommt nunmehr nicht darauf an, wer gegenüber der Bank berechtigt ist, sondern was im Eltern-Kind-Innenverhältnis als vereinbart gilt. Da dies meist nirgendwo festgehalten wird, sind Auslegungskriterien zu beachten.

Die wichtigsten Kriterien sind der Besitz am Sparbuch nach dem Grundschulalter des Kindes und die Herkunft des Sparguthabens.

Behalten Eltern also das Sparbuch in ihrem Besitz und stammen die angesparten Beträge aus dem Vermögen der Eltern so ist davon auszugehen, dass die Eltern sich die Verfügung über die Kontogelder im Innenverhältnis vorbehalten haben und diese Mittel auch als Reserve für Engpässen der Familie dienen sollen.

Stammen die Beträge jedoch aus Geldgeschenken Dritter, wie den Großeltern, kann dies dafür sprechen, dass die Eltern nur treuhänderisch das Sparbuch für das Kind halten. Es ist daher auch möglich, dass bei gemischter Herkunft des Sparguthabens das Innenverhältnis für unterschiedliche Teilbeträge unterschiedlich zu beurteilen ist.

Die Frage stellt sich meist erst dann, wenn das Kind volljährig geworden ist, nun das Sparbuch erhält und feststellt, dass die Eltern hiervon Geld abgehoben und für sich verwandt hatten. Ob dann ein Schadensersatzanspruch des Kindes gegen die Eltern besteht, hängt nunmehr entscheidend von diesem Innenverhältnis zwischen Eltern und Kind ab. In jedem Fall trifft das Kind die Beweislast dafür, dass im Innenverhältnis ihm das Sparguthaben zustand.

(BGH, 17.07.19 XII ZB 425/18)

Neuer PKH-Antrag nach Aufhebung wegen unrichtiger Angaben

Wenn die Bewilligung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe wegen unrichtiger Angaben aufgehoben wurde, kann sie anschließend erneut beantragt werden. Der Sanktionscharakter der Aufhebung hindert nicht daran.
Die erneute Bewilligung kann in diesem Fall nur mit Wirkung ab der erneuten Antragstellung erfolgen.
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.01.2018, Az. XII ZB 287/17)

Betreuungskosten für Kind als berufsbedingte Aufwendung

Die Betreuung eines Kindes durch Dritte wird allein deswegen erforderlich, weil der betreuende Elternteil berufstätig ist. In so einem Fall stellen die Betreuungskosten keinen Mehrbedarf des Kindes dar, sondern gehören zur allgemeinen Betreuung, die vom betreuenden Elternteil im Gegenzug zur Barunterhaltspflicht des anderen allein zu leisten ist. Dafür entstehende Betreuungskosten können mithin lediglich als berufsbedingte Aufwendungen des betreuenden Elternteils Berücksichtigung finden (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 04.10.2017, Az.: XII ZB 55/17).

Aus dem gemeinsamen Haus ausgezogener Ehegatte hat kein Betretungsrecht mehr

Sind die Ehegatten Eigentümer eines gemeinsamen Hauses, hat grundsätzlich jeder von ihnen das Recht, das Haus mitzubenutzen. Hat jedoch einer der Ehegatten das im Miteigentum stehende Hausgrundstück endgültig verlassen, kann er weder für sich noch für einen anderen Dritten Zutritt zu der Immobilie verlangen, wenn kein besonderer Grund vorliegt.
So entschied es das Oberlandesgericht Bremen. Die Richter stellten klar, dass der in der Immobilie verbleibende Miteigentümer ohne einen solchen besonderen Grund in seiner nach Art. 13 GG geschützten Privatsphäre verletzt werde, wenn der ausgezogene Miteigentümer die frühere Ehewohnung betrete und besichtige. Ein solcher besonderer Grund liege auch nicht vor, wenn der nicht in dem Haus wohnende Miteigentümer dieses durch einen Makler besichtigen lassen möchte, um die Immobilie freihändig zu verkaufen. Das gelte zumindest, wenn der in der Immobilie verbliebene Ehegatte einen freihändigen Verkauf ablehnt und stattdessen die Teilungsversteigerung betreibt (Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 22.8.2017, Az.: 5 WF 62/17).

Verlust des Unterhaltsanspruchs bei falschen Angaben im Unterhaltsverfahren

Falsche Angaben im Unterhaltsverfahren können zum Verlust des Unterhaltsanspruchs führen. Das Gericht kann einem eigentlich Berechtigten Unterhalt versagen, wenn er im Prozess nicht die Wahrheit sagt und zum Beispiel eigenes Einkommen verschweigt. Den Ehegatten trotz falscher Angaben zum Einkommen in Anspruch zunehmen, wäre grob unbillig. Denn das unterhaltsrechtliche Verhältnis zwischen Eheleuten ist in besonderem Maße durch die Grundsätze von Treu und Glauben beherrscht (Oberladesgericht Oldenburg, 30.07.2017, Az.: 3 UF 92/17).

BFH: Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar

Scheidungskosten sind anders als nach der bisherigen Rechtsprechung aufgrund einer seit dem Jahr 2013 geltenden Neuregelung nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Die Kosten eines Scheidungsverfahrens fallen unter das neu eingeführte Abzugsverbot für Prozesskosten.
Seit der Änderung des § 33 Einkommensteuergesetzes (EStG) im Jahr 2013 sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits, also Prozesskosten, grundsätzlich vom Abzug als außergewöhnliche Belastung ausgeschlossen. Nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG greift das Abzugsverbot nur dann nicht ein, wenn der Steuerpflichtige ohne die Aufwendungen Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können.
(Az.: VI R 9/16, Urteil vom 18.5.2017, BFH-Pressemitteilung)

Ohne vorherige Information kann Studienunterhalt bei mehrstufiger Ausbildung unzumutbar sein

Es kann für einen Elternteil unzumutbar sein, Ausbildungsunterhalt für ein Studium des Kindes zu leisten. Das ist der Fall, wenn das Kind bei Studienbeginn bereits das 25. Lebensjahr vollendet und den Elternteil nach dem Abitur nicht über seine Ausbildungspläne informiert hat. Dann musste der Elternteil nicht mehr damit rechnen, noch auf Ausbildungsunterhalt in Anspruch genommen zu werden.
So entschied es der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall einer nichtehelich geborenen Tochter. Sie hatte 2004 das Abitur mit einem Notendurchschnitt von 2,3 bestanden. Bereits zu diesem Zeitpunkt wollte sie ein Medizinstudium aufnehmen. Sie erhielt jedoch keinen Studienplatz. Darum begann sie im Februar 2005 eine Lehre als anästhesietechnische Assistentin, die sie im Januar 2008 mit der Gesamtnote 1,0 abschloss. Ab Februar 2008 arbeitete sie in diesem erlernten Beruf. Für das Wintersemester 2010/2011 erhielt sie schließlich einen Studienplatz und studiert seitdem Medizin. Ihre Klage auf Ausbildungsunterhalt gegen den Vater hatte keinen Erfolg.
Der BGH wies darauf hin, dass es bei einem mehrstufigen Ausbildungsweg den Eltern auch zumutbar sein müsse, das Studium zu finanzieren. Diese Voraussetzung liege hier nicht vor. Die Tochter habe den Vater in keiner Weise über den von ihr verfolgten Ausbildungsweg in Kenntnis gesetzt. Es müsse bei der Zumutbarkeit berücksichtigt werden, wenn der Unterhaltspflichtige erst nachträglich davon erfahre, dass nach Abschluss einer Lehre die Berufsausbildung fortgesetzt werde. Dies gelte umso mehr, wenn in dem erlernten Beruf eine nicht unerhebliche Zeit gearbeitet werde (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 03.05.2017, Az.: XII ZB 415/16).

 


 

Rechtsanwalt für Familienrecht Oberhausen – Familienrecht aktuell