Durchsuchung und Beschlagnahme

Anwalt Strafrecht Oberhausen – Durchsuchung und Beschlagnahme


Es gibt in der Regel keine Möglichkeiten, eine Durchsuchung und Beschlagnahme zu unterbinden.

  • Behalten Sie in jedem Falle Ruhe und bleiben Sie gegenüber den die Durchsuchung vornehmenden Beamten sachlich. Ein tätlicher Widerstand kann strafbar sein.
  • Lassen Sie sich den gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss aushändigen.
  • Erklären Sie sich keineswegs mit der Durchsuchung und einer Beschlagnahme einverstanden, sondern widersprechen Sie ausdrücklich.
    Unterhalten Sie sich keineswegs mit den Polizeibeamten über die Sache. Es ist Ihr gutes Recht, ob als Beschuldigter, sondern auch als Zeuge, jedenfalls zunächst jegliche Angaben zur Sache zu verweigern.

Durch eine unüberlegte Aussage können Sie sich oder anderen nur schaden und auf keinen Fall die belastende Situation der Durchsuchung abwenden. Nur wenn bei der Durchsuchung ein Staatsanwalt zugegen ist und beabsichtigt, selbst eine Vernehmung durchzuführen, sind Zeugen grundsätzlich zur Aussage verpflichtet. Weisen Sie in diesem Falle darauf hin, dass Sie sich zunächst mit einem Rechtsanwalt beraten möchten und machen Sie keine Angaben.

Lassen Sie sich auch außerhalb einer förmlichen Vernehmung von den Beamten in kein Gespräch verwickeln. Auch vermeintlich unverfängliche und nicht sogleich protokollierte Äußerungen werden später in Aktenvermerken festgehalten und sind im Fortgang des Verfahrens nur schwer zu korrigieren.

Nach einer Durchsuchung sollten Sie einen Anwalt für Strafrecht aufsuchen, denn aufgrund der durchgeführten Durchsuchung besteht ein gewisser Anfangsverdacht gegen Sie. Auch wenn die Beamten nichts gefunden haben ist damit die Angelegenheit gegebenenfalls noch nicht vom Tisch.


 

Anwalt Strafrecht Oberhausen – Durchsuchung und Beschlagnahme