Familienrechtsanwalt Oberhausen Duisburg
Anwalt Familienrecht Scheidung Oberhausen Duisburg
Familienrecht und Scheidung hat in der Anwaltskanzlei Duic eine lange Tradition. Erfahrungen aus 26 Jahren im Familienrecht, Scheidung, Unterhalt sind Grundlage meines Selbstverständnisses als anwaltlicher Vertreter im Sinne einer konsequenten Interessenvertretung des Mandanten. Das Familienrecht spielt in fast allen Lebenslagen eine Rolle und ist nicht selten von entscheidender Bedeutung für das weitere Leben und die eigene wirtschaftliche Existenz.
Der Anwalt Familienrecht Scheidung Oberhausen berät und vertritt Sie wie zum Beispiel bei:
- Ehescheidung und Trennung
- Trennungs- und Ehegattenunterhalt
- Kindesunterhalt für minderjährige und volljährige Kinder
- Sorgerecht und Umgangsrecht für minderjährige Kinder
- Zugewinnausgleich zwischen Eheleuten
- Versorgungsausgleich zwischen Eheleuten
- Abfassung von Eheverträgen und insbesondere bei Scheidungsfolgenvergleichen
Sie sollten so früh wie möglich beim Anwalt Scheidung Oberhausen anwaltlichen Rat einholen.
Unüberlegte Versprechungen, voreilig – schlimmstenfalls ohne Konsultation eines Anwalts unterschriebene (notarielle) – Vereinbarungen oder gar versäumte Fristen, können später regelmäßig kaum oder nur schwer rückgängig gemacht werden.
Scheidungsanwalt Oberhausen – Scheidungsanwalt Duisburg
In einem ersten Beratungstermin erhalten Sie eine individuelle fachliche Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation und einen genauen Überblick, was durch eine Trennung und den Beginn eines Scheidungsverfahrens auf Sie zukommt. Ich berate Sie ausführlich und verständlich.
Uns finden Sie auch auf Scheidung.org.
Informationen zum Familienrecht und Scheidung finden Sie auch auf unserer Seite www.ehecheidung-oberhausen.de
Selbstverständlich sind uns auch Beratungshilfe- und Prozesskostenhilfe-Mandate willkommen.
Beratungshilfe und Verfahrens-/Prozesskostenhilfe
Sofern Sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind, die anfallende Rechtsanwaltsvergütung selbst zu tragen, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe für das Erstberatungsgespräch und die außergerichtliche Tätigkeit sowie Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe für gerichtliche Verfahren zu beantragen, sofern die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat. Verfahrens- und Prozesskostenhilfe kann vom Gericht ratenfrei oder mit einer zu zahlenden Rate, die sich an Ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten orientiert, festgesetzt werden.
Bei Prozesskostenhilfe bzw.Verfahrenskostenhilfe bringen Sie bitte unbedingt das Formular zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ausgefüllt und mit Belegen versehen zum Termin mit. Ein Formular hierfür können Sie sich unter www.justiz.nrw/BS/formulare/prozesskostenhilfe/index.php herunterladen.
Bei Beratungshilfe holen Sie sich bitte unbedingt vor Wahrnehmung des Besprechungstermins einen sog. Berechtigungsschein beim zuständigen Amtsgericht.
Eine rechtzeitige Beratung kann dabei helfen, Fehler zu vermeiden, viel Geld und Nerven zu sparen!
TERMIN OBERHAUSEN TERMIN DUISBURG