Strafverteidiger Oberhausen Duisburg
Anwalt Raub Oberhausen Duisburg
Raub begeht, wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.
Raub ist ein Eigentumsdelikt, das dann vorliegt, wenn Diebstahl unter Einsatz von Nötigungsmitteln begangen wird.
Die Strafandrohung „nicht unter einem Jahr“ macht Raub zu einem Verbrechen. Bei diesem liegt immer ein Fall der sogenannten notwendigen Verteidigung vorliegt.
Mögliche Verteidigungsstrategien
Die Verteidigung im Raubverfahren richtet sich nach den individuellen Umständen. Typische Ansätze:
- Bestreiten der Tatbeteiligung: Oft sind Beweise (etwa Zeugenaussagen) fehleranfällig.
- Fehlende Gewalt/Drohung: In manchen Fällen wird eine Drohung überinterpretiert oder eine einfache Rangelei als Gewalthandlung gewertet.
- Kein Vorsatz: Entfällt der Vorsatz, kann das den Tatvorwurf erheblich entkräften.
- Minder schwerer Fall: Wenn das Gericht einen minder schweren Fall feststellt, kann das den Strafrahmen erheblich absenken.
Psychische Ausnahmesituationen und Gutachten
Bei psychischen Erkrankungen oder Ausnahmesituationen kann ein entsprechendes Gutachten maßgeblich für die Frage sein, ob und in welchem Umfang Schuldfähigkeit vorliegt. Auch Suchtprobleme oder Persönlichkeitsstörungen spielen hier eine Rolle. Eine verminderte Schuldfähigkeit kann zum Beispiel eine Strafrahmenverschiebung bewirken.
Zivilrechtliche Ansprüche
Opfer von Raub können Ansprüche auf Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld geltend machen.
Zusätzlich zum Strafverfahren kann also ein zivilrechtliches Verfahren drohen. Ein Täter-Opfer-Ausgleich kann dabei sowohl strafmildernde als auch zivilrechtlich ausgleichende Wirkung haben.