Rechtsanwalt Zivilrecht Oberhausen Duisburg
Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch auf diesem klassischen Gebiet des Zivilrechts.. 

Das allgemeine Zivilrecht
umfasst Vertragsverhältnisse und andere Ansprüche (Herausgabeansprüche etc.) zwischen Privatpersonen und/oder Unternehmen. Hierunter fallen Kaufverträge, Mietverträge und vieles andere, was nicht einem speziellen Rechtgebiet zugeordnet wird.
Das Tätigkeitsfeld des Zivilrechts ist – der Materie entsprechend – sehr weit.
Unsere Beratung umfasst sowohl die außergerichtliche wie auch gerichtliche Interessenswahrnehmung. Unser Bestreben ist es, Sie fair und ehrlich zu beraten.
Typische Bereiche:
- Schuldrecht (z. B. Geldforderungen)
- Sachenrecht (z. B. Herausgabe von Sachen)
- Mietrecht (z.B. Mietkündigung, Räumung, Kautionsstreitigkeiten)
- Schadensersatzrecht (Geltendmachung/Abwehr von Schadensersatz)
- Darlehensrecht (Durchsetzung/Abwehr von Darlehens – und Kreditforderungen/Darlehen von privat und Verbraucherdarlehen)
Rechtsanwalt Oberhausen Duisburg