Wann ist ein gerichtliches Mahnverfahren sinnvoll?

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Wann ist ein gerichtliches Mahnverfahren sinnvoll?


Das gerichtliche Mahnverfahren ist nur zur Verfolgung offener Geldforderungen durchführbar. Geht es nicht um eine Beitreibung einer Geldforderung, ist in aller Regel die Erstellung einer Klageschrift erforderlich.

Das gerichtliche Mahnverfahren ist für den Gläubiger sinnvoll, wenn seine Forderung nach seiner Auffassung unstreitig ist und er also nicht damit rechnet, dass sich der Schuldner gegen den Mahnbescheid zu Wehr setzt.

Der Mahnbescheid ist ferner dann sinnvoll, wenn die Geldforderung des Gläubigers zu verjähren droht und er keine Zeit mehr hat, eine Klageschrift zu erstellen, denn durch die Zustellung eines Mahnbescheides wird die Verjährung gehemmt, d.h. die Verjährungsfrist läuft erst mal nicht weiter.

Wenn der Mahnbescheidsantrag ordnungsgemäß ist, erlässt das Gericht sodann den Mahnbescheid nach den Angaben des Gläubigers und stellt diesen Mahnbescheid an den Schuldner zu. Das Besondere am gerichtlichen Mahnverfahren ist in diesem Zusammenhang, dass das Gericht nicht prüft, ob der mit dem Mahnbescheidsantrag von dem Antragsteller geltend gemachte Anspruch besteht oder nicht. Wer aber vorsätzlich ein gerichtliches Mahnverfahren über eine nicht bestehende Forderung einleitet, läuft Gefahr, wegen (versuchten) Prozessbetruges strafrechtlich verfolgt zu werden.


 

Wann ist ein gerichtliches Mahnverfahren sinnvoll?