Verhalten als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren

Strafverteidiger Duisburg Oberhausen


Verhalten als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren

Vielen Betroffenen in Strafverfahren ist überhaupt nicht bewusst, dass der Ausgang eines Strafverfahrens auch sehr viel mit dem eigenen Aussageverhalten zu tun hat.

Wer eine polizeiliche Ladung als Zeuge erhält rechnet nicht damit, dass eine Zeugenvernehmung unvermittelt in eine Beschuldigtenvernehmung umschlagen kann.

Wenn der Polizeibeamte meint Anhaltspunkte für eine Täterschaft der als Zeuge geladenen Person zu haben, kann er diese Person darüber belehren, dass sie nun als Beschuldigte in einem Strafverfahren gilt.

Spätestens ab diesem Zeitpunkt sollte man von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und anwaltlichen Rat einholen.

Sofern man direkt eine Ladung als Beschuldigter erhält, empfiehlt es sich über einen Anwalt vorab Akteneinsicht zu beantragen und danach darüber zu entscheiden, ob zu den Vorwürfen geschwiegen, eine schriftliche Stellungnahme abgegeben oder eine mündliche Einlassung zur Sache abgegeben wird.

Strafverteidiger Duisburg Oberhausen: Fazit: Verhalten als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren

Es ist dringend davor zu warnen einer polizeilichen Ladung als Beschuldigter unvorbereitet nachzukommen und sich den Fragen des Polizeibeamten auszusetzen. In der Regel führt dies zuerheblichen Nachteilen im späteren Verfahren.


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