Anwalt Sexualstrafrecht Oberhausen Duisburg
Verdacht der Kinderpornografie
Als Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung für die Verteidigung bei dem Verdacht der Kinderpornografie darf ich Ihnen meine Dienstleistung anbieten.
Eine Bestrafung kann bereits bei zufälligen Funden von kinderpornographischen Schriften erfolgen. Grundsätzliche gelangen alle Daten zumindest zeitweise in den Cachespeicher eines Rechners, sodass man bereits hiermit automatisch Besitzer kinderpornographischer Schriften wird, was den Tatbestand des § 184b StGB erfüllt.
Die Folgen für Beschuldigte sind schwerwiegend:
Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen aller Rechner und Speichermedien, die Konfrontation der Familie und des sozialen Umfelds mit dem Tatvorwurf und sogar arbeitsrechtliche Verdachtskündigungen können erfolgen.
Nehmen Sie ein Strafverfahren wegen Besitz und Verbreitung Kinderpornografie sehr ernst, denn dieses Delikt wird regelmäßig von den Strafgerichten hart bestraft werden.
Die Neufassung des § 184 b StGB (In Kraft getreten am 01.07.2021) hat eine wesentliche Strafverschärfung zur Folge.
§ 184 b StGB ist nun ein Verbrechenstatbestand. Eine Einstellung nach § 153 a StPO und die Erledigung im Strafbefehlsverfahren sind damit nun nicht mehr möglich.
Der Beschuldigte ist bei Verdacht der Kinderpornografie daher allein nicht imstande, sich durch ein derartiges Verfahren zu bringen.
- Lassen Sie sich nicht einwickeln!
- Es gilt auch hier: Erst Anwalt einschalten, dann reden!
Erstmal einfach abwarten oder gleich einen Anwalt bei Verdacht der Kinderpornografie einschalten?
Davon ist aus anwaltlicher Sicht dringend abzuraten!
Ich prüfe Ihren Fall, insbesondere nach Durchsicht der Ermittlungsakte, und biete Ihnen eine realistische Verteidigungsstrategie. Sie bekommen von mir eine erste Einschätzung und konkrete Tipps für die weitere Vorgehensweise.
Über den nachfolgenden Link haben Sie die Möglichkeit bei Verdacht der Kinderpornografie auch einen Abendtermin zu vereinbaren.
Verdacht der Kinderpornografie