Mahn- und Inkassowesen, Zwangsvollstreckung

Mahn- und Inkassowesen, Zwangsvollstreckung

Die Zahlungsmoral sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich ist erfahrungsgemäß gesunken. Immer häufiger werden Zahlungsverpflichtungen eingegangen, aber nicht gehalten und der Gläubiger wartet auf sein Geld.

Wir raten daher betroffenen Mandanten, nicht zu lange mit der Geltendmachung der Ansprüche zu warten.

Im Auftrag unserer Mandanten mahnen wir den Schuldner unter kurzer Fristsetzung an. Reicht diese anwaltliche Zahlungsaufforderung nicht aus und der Schuldner reagiert hierauf nicht, setzen wir die Ansprüche gerichtlich bis zum Vorliegen eines vollstreckbaren Titels durch und betreiben sodann die Zwangsvollstreckung, um den Titel in “bare Münze” umzusetzen.

Unsere Leistungen im Inkassowesen:

•außergerichtliches Mahnwesen
•Mahn- und Vollstreckungsbescheide
•Klagen
•Zwangsvollstreckungsaufträge
•Pfändungen (beispielsweise Konto-, Lohn- und Gehalts-, Steuerpfändungen etc.)
•Vollstreckung in Immobilien
•Ratenzahlungsvereinbarungen

Kosten

Grundsätzlich muss der Schuldner auch die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts erstatten. Dies gilt auch für die Kosten, die durch eine Ratenzahlungsvereinbarung entstehen. Auch in diesem Bereich richten sich die Kosten grundsätzlich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Die Kosten müssen zunächst vom Auftraggeber, sprich von Ihnen verauslagt werden. Die Gebührenhöhe richtet sich hier maßgeblich daran aus, welche Leistung der Auftraggeber wünscht. So können die Rechnungen ungeprüft für die Einleitung des außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahrens (Mahnverfahren) übernommen werden. Hierfür kann ich Ihnen, bei entsprechendem Auftragsvolumen günstige Pauschalvereinbarungen anbieten.